Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen
Was ist zu tun, wenn einer Ihrer Lieben plötzlich pflegebedürftig wird? Wir vom Sanitätshaus Kanters unterstützen Sie und Ihre Angehörigen in unseren 2 Krefelder Filialen und erläutern Ihnen fallbezogen, welche Kosten anfallen und wo Sie weitere Hilfe bekommen.
Wenn ein lieber Angehöriger plötzlich auf Pflegeleistungen angewiesen ist, ändert sich nicht nur für den pflegebedürftigen Patienten alles, sondern auch für den oder die pflegenden und sorgenden Familienangehörigen. Die Pflege durch Familienangehörige umfasst nämlich nicht nur die ausführende Pflege am Patienten, sondern auch viele organisatorische Dinge.
Pflege durch Familienangehörige in die richtige Bahn lenken
Die Pflege von Angehörigen im eigenen Zuhause stellt alle betroffenen Familienangehörigen nicht nur vor eine neue, sondern auch sehr emotional-geladene Situation.
Entspannter gehen Sie in die Situation, wenn Sie wissen, an wen Sie sich in der neuen Situation wenden können.
Sozialer Dienst: Kommt Ihr Angehöriger aus dem Krankenhaus, ist die Klinik verpflichtet, die Nachsorge zu übernehmen. Zuständig sind in diesen Fällen die Mitarbeiter des Sozialdienstes oder die Mitarbeiter der Pflegeüberleitung. Sie helfen Ihnen bei der Antragsstellung in Bezug auf eine Reha und selbstverständlich auch bei der Beantragung eines Pflegegrades. Sie stellen zudem den Kontakt zu einem Pflegedienst her. Kontaktieren Sie im jedem Fall den Entlassungsexperten der Klinik, nicht immer kommen diese automatisch auf Sie zu.
Klinikarzt: Im Falle der stationären Aufnahme sollten Sie beizeiten das Gespräch mit dem zuständigen Klinikarzt suchen. Der geplante Entlassungstermin sowie alle weiteren Therapiemöglichkeiten sollten im Vorfeld abgeklärt werden, denn so sind Sie vorbereitet.
Hausarzt: Auch mit dem behandelnden Hausarzt sollten Sie immer im Gespräch bleiben, denn dieser kann vorab oder später benötigte Hilfsmittel verordnen. Besprechen Sie in jedem Fall auch den notwendigen Pflegebedarf.
Apotheker: Gehen Sie zu einer Apotheke Ihres Vertrauens. Besprechen Sie den angedachten Medikationsplan und die häusliche Situation. Informieren Sie sich auch über einen speziellen Homecare-Apotheken-Service.
Sanitätshaus: Wenden Sie sich an ein Sanitätshaus Ihres Vertrauens. Führen Sie dort ein Gespräch über die benötigten Hilfsmittel und gewähren Sie einen Einblick in die häusliche Situation. Wir vom Kanters Sanitätshaus sind spezialisiert auf die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen und die benötigten Pflegehilfsmittel.
Familie: Organisieren Sie einen Familienrat. Sofern es Ihnen möglich ist, beziehen Sie den Pflegebedürftigen ein. Geben Sie offen preis, was Sie selbst bereit sind zu leisten und was Sie von anderen Familienmitgliedern erwarten. Tipp: Formulieren Sie dabei immer Wünsche und vermeiden Sie Vorwürfe. Die neue Situation ist für alle Familienmitglieder emotional belastend.
Pflegeberater: Beziehen Sie auch professionelle Pflegeberater in Ihre Situation mit ein. Diese fachkundige Beratung ist für Sie immer kostenlos. Mögliche Anlaufstellen sind hier:
• Krankenkasse
• Wohlfahrtsverbände
• Pflegestützpunkte
• Kommunale Servicestellen
Sprechen Sie auch mit anderen Betroffenen aus Ihrem näheren oder weitläufigen Umfeld.
Pflege im eigenen Zuhause: Holen Sie sich Unterstützung bei der Pflegekasse
Wie bereits erwähnt, müssen Sie einen Antrag stellen, dami Sie Leistungen von der Pflegekasse in Anspruch nehmen können. Wenden Sie sich dazu im ersten Schritt an die Pflegekasse Ihres pflegebedürftigen Angehörigen. Die Pflegekasse ist im Übrigen an die Krankenkasse angegliedert. Es genügt ein formloses Schreiben.
Wichtig: Der Versicherte muss selbst unterschreiben. Vergessen Sie das Datum nicht und achten Sie unbedingt auf eine Versand- oder Eingangsbestätigung, denn die Pflegekasse zahlt ab Eingang des Antrags.
Ausfüllen des Antragsformulars
Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist, verschickt die Pflegekasse ein offizielles Antragsformular mit dazugehörigem Fragebogen. Wir empfehlen Ihnen, dieses Formular mit einem Pflegeexperten auszufüllen.
Zahlreiche Fachausdrücke können schnell zu falschen oder irrtümlich in anderer Annahme gemachte Angaben führen. Unterschrieben vom Versicherten selbst, schicken Sie dieses Formular zurück an die Pflegekasse.
Gutachter
Die Pflegekasse wird dann einen Gutachter (MDK) mit einem Hausbesuch beauftragen. Dieser Gutachter ermittelt den Pflegegrad und die Bedürftigkeit. Der Hausbesuch, wird vorher durch die Pflegekasse angekündigt. Während der Prüfung spricht der Gutachter mit dem Pflegebedürftigen und hält die Ergebnisse seiner Begutachtung für die Pflegekasse fest.
Diese Begutachtung dient der Pflegekasse als Basis zur Ermittlung des Pflegegrades und ob überhaupt eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Tipp: Vom Eingang des Antrags bis zur Erteilung des Bescheids dürfen nicht mehr als 5 Wochen vergehen.
Ein Widerspruch bei Ablehnung ist selbstverständlich möglich. Die Frist dafür beträgt 4 Wochen ab Zustellung. Der Widerspruch muss begründet sein. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen auch hier die Hinzuziehung eines Experten.
Pflege zu Hause: Hilfsmittelorganisation ist das A und O
Alles was Ihnen und dem Pflegebedürftigen den Alltag erleichtert, ist in der Pflege relevant. Schließlich sollen Sie die neue und langfristig angelegte Situation bewältigen können.
Wenn Sie Mieter sind, können Sie sich bei einer neutralen Wohnberatungsstelle sehr gut über die Möglichkeiten, Pflichten als Mieter und Finanzierung eines Treppenliftes informieren.
Wir vom Sanitätshaus Kanters wissen um die Notwendigkeiten eines Pflegebetts. Hierzu benötigen Sie ein Rezept des zuständigen Hausarztes. Wichtig ist im Falle des Falls der Hinweis, dass das Bett behindertengerecht sein muss.
Auch wissen wir um die Notwendigkeit von Inkontinenzhilfsmitteln. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten auf Rezept. Eine wichtige Rolle spielen hier Faktoren wie:
• Diagnose
• Schweregrad der Erkrankung
• Menge der benötigten Pflegehilfsmittel
Von den Krankenkassen geschlossene Lieferantenverträge sind ab Mai 2019 untersagt. Deshalb können wir Sie auch in diesem Bereich sofort und regelmäßig beliefern.
Weitere Rezepte zu Pflegehilfsmitteln oder Rollatoren können Sie ebenso direkt in einem unserer beiden Sanitätsfachgeschäfte in Krefeld einlösen. Wir garantieren Ihnen eine kompetente Beratung und individuelle Lösungsansätze.
Ob Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Betteinlagen; bei einer anerkannten Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum täglichen Verbrauch. Die Pflegekasse stellt Ihnen dazu eine monatliche Pauschale in Höhe von 40,00 Euro zur Verfügung.
Pflege von Angehörigen im eigenen Zuhause – Geben Sie gut auf sich acht!
Sich aufzuopfern, um anderen zu helfen ist ein unglaublich schöner Impuls! Und dennoch birgt diese wundervolle Eigenschaft viele Tücken in sich. Dauerpflege geht unglaublich schnell an die Substanz.
Steuern Sie dem direkt entgegen, indem Sie sich von Anfang an Hilfe suchen. Versuchen Sie nicht, alles allein zu bewältigen. Wenden Sie sich an fachkundige Beratungsstellen und lassen Sie sich bei der Organisation helfen.
Insbesondere die ersten Wochen werden Sie unglaublich stressen. Es gibt so viel zu organisieren. Auch die Gewöhnung an die neue Situation bedarf einiger Zeit. Nicht zu vergessen, der emotionale Aspekt. Wer steht schon gerne von jetzt auf gleich seiner hilflose/-n Mutter, Vater, Lebenspartner, Ehemann/-frau oder dem eigenen Kind gegenüber. Es tut weh! Und genau diese Emotionen rauben noch mehr Kraft. Von daher empfehlen wir Ihnen dringend: lassen Sie diese Gefühle – Tränen, Trauer und Zweifel – zu. Verdrängen raubt nur noch mehr Kraft!
Offen mit der Belastung – die womöglich schnell zunimmt – umgehen und darüber sprechen, wirkt wie ein Ventil. Loben Sie sich selbst! Sie dürfen sich immer wieder sagen: Was ich leiste ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine selten gewordene Besonderheit.
Wenn Sie so liebevoll mit sich selbst umgehen können, wird es Ihnen auch leichter fallen, die Hilfe anderer anzunehmen. Und sei es nur der Vorschlag des halbwüchsigen Enkels, Opa sonntags immer aus der Zeitung vorzulesen.
Tanken Sie regelmäßig Kraft und gönnen Sie sich Auszeiten. Organisieren Sie – ohne schlechtes Gewissen – eine vorübergehende oder stundenweise Ersatzpflege. Ihre Pflegekasse wird Sie bei der Findung einer geeigneten Vertretung unterstützen und deren Kosten übernehmen. Diese Möglichkeit ist für bis zu 6 Wochen jährlich gegeben und lässt sich sogar stundenweise nutzen.
Auch die Option einer Kurzzeitpflege oder Tagespflege sollten Sie in Betracht ziehen, wenn Sie Ihren Jahresurlaub planen. Auch hier steht Ihnen Ihre Pflegekasse beratend zur Seite.
Zum Abschluss möchte Ihnen unser Team noch folgendes sagen: Bedenken Sie immer: nur wenn Sie sich als Angehörige selbst gut pflegen, können Sie auch bei Ihren Lieben auf Dauer eine gute Pflege gewährleisten.