Aufhebung der Ausschreibung für medizinische Hilfsmittel
Das Gesetz hielt Krankenkassen bislang dazu an, zum Beispiel für Rollstühle, Rollatoren oder auch Inkontinenzwindeln für Erwachsene Ausschreibungen zu eröffnen, um Lieferantenverträge entsprechend zu vergeben.
Nachdem sich der Bundesverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) für die Initiative des Gesundheitsministers Jens Spahn zur Aufhebung der Ausschreibungen für Hilfsmittel ausgesprochen hat, wurde diese Klausel gänzlich aus dem Gesetz gestrichen.
Gute Nachrichten für Sie, denn ab sofort fällt die Ausschreibung der Krankenkassen für Hilfsmittel weg.
Was bedeutet der Wegfall künftig für Sie?
Bisherige Situation
Im Bereich der Versorgung mit Hilfsmitteln durch Ausschreibungen und Open House Verträge Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ware Sie bisher mitunter deutlich schlechter gestellt. Auch Ihre Wahlfreiheit war in diesem Bereich bislang deutlich eingeschränkt. Zudem wurden wir als orthopädisch-technischer Fachbetrieb in Krefeld im Bereich der Hilfsmittel-Versorgung weitestgehend ausgeschlossen.
Bei einem kurzfristigen Bedarf eines Rollstuhls oder Rollators hätten wir Ihnen nach bisheriger Rechtslage viel zu oft gar nicht helfen können.
Wir hätten Ihnen dann erklären müssen, dass nach bisheriger Rechtslage ausschließlich der Ausschreibungsgewinner der zuständigen Krankenkasse das benötigte Hilfsmittel liefern darf. Nicht selten mussten unsere Krefelder Patienten ihre Gehhilfe von einem Hamburger oder Berliner Unternehmen beziehen, da diese als Ausschreibungsgewinner lieferbefähigt waren.
Diese Vorgehensweise brachte – verständlicherweise – Unmut, Frust und Hilflosigkeit bei vielen unserer Kunden hervor. Viele unserer Patienten, die kurzfristig auf Hilfe angewiesen waren, mussten mitunter mehrere Tage auf die Lieferung ihrer dringend benötigten Hilfsmittel warten. Im Bereich der medizinischen Hilfsmittelversorgung sprechen wir von teils unsäglichen Zuständen.
Neuregelung ab Mai 2019
Um diesen unsäglichen Zuständen schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen, hat der Bundestag am 14. März 2019 das Terminservice- und Vorsorgegesetz (TSVG) verabschiedet. Das neue Gesetz wird ab Mai 2019 in Kraft treten. Einer gesonderten Zustimmung durch den Bundesrat bedarf es nicht mehr.
Ab Mai 2019 ist es Krankenkassen damit untersagt, Ausschreibungen zur Vergabe von Hilfsmitteln durchzuführen. Alle bestehenden Verträge müssen spätestens sechs Monate nach dessen Bekanntgabe durch die Krankenkassen beendet werden.
Wir vom Sanitätshaus Kanters freuen uns, dass wir Sie ab Mai 2019 in unseren 2 Krefeldern Filialen wieder Rundum persönlich betreuen dürfen, steht doch bei uns Ihre Versorgung im Vordergrund.
Warum war die Aufhebung der Ausschreibungen für medizinische Hilfsmittel geboten?
Krankenkassen waren bislang durch den Gesetzesgeber dazu angehalten nicht nur auf den angebotenen Preis zu achten, sondern auch die Qualität der Hilfsmittel in Augenschein zu nehmen. Des Weiteren mussten Ausschreibungsgewinner fachkundige Beratung und wohnortnahe Versorgung sicherstellen.
Die Krankenkassen waren zudem nach Auftragsvergabe dazu aufgefordert,
• intensiv
• systematisch
• zielführend
zu überprüfen, ob die Hilfsmittelversorgung durch den Ausschreibungsgewinner dauerhaft vertragskonform durchgeführt wird.
Diese Pflichten wurde nicht immer erfüllt beziehungsweise bei der Auftragsvergabe nicht berücksichtigt. Über die Jahre häuften sich die Beschwerden, deren Kontext fast immer auf mangelnde Qualität und ein ungleiches Preis-/Leistungsverhältnis schließen ließ.
Ein weiterer unsäglicher Aspekt ist auch der Umstand, dass beispielsweise Inkontinenz-Patienten ein zimmerfüllender Halbjahresbedarf einfach vor die Haustür gestellt wurde. Abgesehen davon verlangten einige Krankenkasse sogar äußerst demütigende Aufzeichnungen, die einen abweichenden Mehrverbrauch von Inkontinenzwindeln des Patienten rechtfertigten.
Doch damit nicht genug, denn auch ein platter Rollstuhl- oder Rollatorreifen durfte bisweilen nicht durch einen lokal ansässigen Anbieter, wie unser Sanitätshaus Kanters in Krefeld, repariert werden.