Was sind „kostenlose Pflegehilfsmittel“
und wie kann ich diese bekommen?

Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch bei einem Pflegegrad und lassen Sie sich die Pflegehilfsmittel kostenfrei zu Ihnen nach Hause liefern.

 

  • Die Pflegekasse übernimmt auf Antrag die Kosten für die Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40€ im Monat
  • Voraussetzung ist das Vorliegen eines Pflegegrades und die Pflege zu Hause
  • Pflegehilfsmittel sind z.B.: Hände- & Flächendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Schutzschürzen.

 

Um kostenfreie Pflegehilfsmittel zu erhalten, bieten wir Ihnen jetzt auch die Möglichkeit, das Formular entweder online auszufüllen oder als PDF herunterzuladen. Wenn Sie sich für das Online-Formular entscheiden, füllen Sie es bitte vollständig aus und senden Sie es ab. Alternativ können Sie das Formular auch als PDF herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und uns zusenden.
Sobald wir Ihr Formular erhalten haben, schicken wir Ihnen den Antrag zu.

Ihr Sanitätshaus Kanters

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

    Unser Formular zur Beantragung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch ist eine einfache Möglichkeit für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien, die benötigten Verbrauchsmaterialien zu erhalten. Das Formular ermöglicht eine unkomplizierte Beantragung bei der Pflegekasse und eine schnelle Versorgung mit den benötigten Produkten. Wir möchten dazu beitragen, die Versorgung von Pflegebedürftigen zu Hause zu erleichtern und eine Entlastung für die Pflegebedürftigen und ihre Familien schaffen.

    Antrag auf Kostenübernahme

    Vertrag über die Versorgung der Versicherten mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gemäß §§ 78 Abs. 1 in Verbindung mit 40 Abs. 2 SGB XI

    Ich beantrage die Kostenübernahme für:*

    zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

    zutreffendes ankreuzen

    Pflegehilfsmittelpositionsnummer

    saugende Bettschutzeinlagen Einmalgebrauch

    54.45.01.0001

    Fingerlinge

    54.99.01.0001

    Einmalhandschuhe

    54.99.01.1001

    Mundschutz

    54.99.01.2001

    Schutzschürzen – Einmalgebrauch

    54.99.01.3001

    Schutzschürzen – wiederverwendbar

    54.99.01.3002

    Händedesinfektionsmittel

    54.99.02.0001

    Flächendesinfektionsmittel

    54.99.02.0002

    Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Körperhygiene (PG 51) unter Abzug eines Eigenanteils von 10 v. H., soweit keine Befreiung nach § 40 Abs. 3 Satz 5 SGB XI vorliegt.

    benötigte Stückzahl

    Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Körperhygiene

    Pflegehilfsmittelpositionsnummer

    2

    saugende Bettschutzeinlagen – wiederverwendbar

    51.40.01.4

    Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich darüber informiert wurde, dass die gewünschten Produkte ausnahmslos für die ambulante private Pflege (und nicht durch Pflegedienste) verwendet werden dürfen

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    Weitere Informationen

    Formular zur Beantragung von Pflegehilfsmitteln zum Download

    Hinweis:
    Gerne können Sie das ausgefüllte Formular auch über folgenden Link Online einreichen:
    Rezept/Antrag Online einreichen